Die Kanzlei ist auf die rechtliche Unterstützung bei den Rechtsstreitigkeiten zwischen den Gesellschaftern (Aktionären) und den Gesellschaftern (Aktionären), und Organen der Gesellschaften spezialisiert. Dabei streben wir eine gütliche Beilegung von Streitigkeiten unbeschadet des Unternehmens, um seinen Betrieb und den guten Ruf auf dem unerschütterlichen Niveau zu erhalten.
Zu diesem Zweck verhandeln und erstellen wir Rechtsstrukturen, die die Streitigkeiten in Form eines Verkaufs von Anteilen (Aktien) von Unternehmen, Gesellschaftsaufteilung, Zahlung an die ausscheidenden Gesellschafter oder der Veräußerung eines organisierten Teil des Unternehmens, beenden.
Der Rechtsanwalt der Kanzlei nahm an einer feindlichen Übernahme einer auf der Warschauer Wertpapierbörse notierten Aktiengesellschaftdurch eine, ebenfalls auf der Warschauer Wertpapierbörse notierte andere Aktiengesellschaft und den damit verbundenen, erfolgreich abgeschlossenen, sämtlichen gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten, teil.
Der Rechtsanwalt der Kanzlei nahm an Gerichtsstreitigkeit betr. die Anfechtung der Beschlüsse teil, die den Gewinn der Gesellschaft mit der Beschädigung des Minderheitsgesellschafters von der Verteilung ausschließen.
Der Anwalt der Kanzlei hat sich mehrmals zur Situation der Konfliktparteien im Hinblick auf mögliche Maßnahmen geäußert und dabei originelle rechtliche Strukturen der Streitbeilegung dargelegt, darunter u.a. bei Partnern aus einem großen Unternehmen der Parkettbranche, Partnern aus der Hotellerie, Partnern der Holzindustrie.